Verkehrsleitung

Über den Verkehrsleiter

Aufgaben und Pflichten

Verkehrsleitung – Ursprung und Funktion der Verkehrsleitung
Die Funktion des Verkehrsleiters ist lange Bestandteil des erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehrs. Die Beförderung von Gefahrgütern unterliegt seit jeher gesetzlichen Vorschriften und Pflichten. Der Begriff des Verkehrsleiters ist im Jahr 2011 innerhalb der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt worden. Im Kern ist die Funktion der früheren „zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs/Omnibusverkehrs bestellten Person“ erhalten geblieben. Laut Artikel 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 definiert sich der Verkehrsleiter wie folgt:

Er ist „eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person oder, falls es sich bei diesem Unternehmen um eine natürliche Person handelt [meist kleinere Einzelunternehmen], diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet“.

Über die Notwendigkeit eines Verkehrsleiters in Ihrem Betrieb
Wenn Sie gewerblich Güter transportieren deren Gesamtgewicht mit Zugmaschine und Anhänger ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5t aufweisen, dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen Verkehrsleiter innerhalb Ihres Unternehmens zu beschäftigen. Auch die Bestellung eines externen Verkehrsleiters ist möglich. Wir sind Ihr Partner zur Etablierung einer Verkehrsleitung in Ihrem Betrieb. Gern stellen wir Ihnen unser Fachwissen zur Verfügung und beraten Sie über Verkehrsleitung und Gefahrgutmanagement.

Ihr Transport ist unser Service

Unsere Aufgabe als Verkehrsleitung

Unsere Aufgabe als Verkehrsleitung

Ihr Fuhrpark in guten Händen – organisiert und strukturiert.

Dokumentprüfung

Wir prüfen Ihre Beförderungsverträge und Dokumente.

Rechnungsführung

Wir überhehmen die grundlegende Rechnungsführung.

Disposition

Die Disposition von Ladung und Personal fällt in unseren Aufgabenbereich.

Prüfung

Sicherheitsverfahren überwachen – Ladungssicherung und Unfallverhütung.

Gefahrgut befördern

Ob Business Coach, Personalreferent oder Process Designer - für jede Herausforderung haben wir einen Problemlöser. Unsere internationalen Erfahrungen in Prozessentwicklung, Personalmanagement und Unternehmensentwicklung für KMU oder Konzernebene sichern nachhaltige, messbare Erfolge.

Als externe Verkehrsleiter oder Gefahrgutbeauftragte sorgen wir dafür, dass alle Pflichten und Vorschriften laut Güterkraftverkehrsgesetz §1 in Ihrem Unternehmen erfüllt werden.
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